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Institut für Hausarztmedizin

Informationen für Hausarzt:innen

Förderung von Praxisassistenzen in Hausarztpraxen

Viele Hausärzt:innen sind hoch motiviert sich in der Aus- und Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses zu engagieren. Eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung ist jedoch zeit- und damit kostenintensiv. Das Praxisassistenzprogramm hat das Ziel die Aufnahme von Praxisassistent:innen in Hausarztpraxen zu fördern. Im Rahmen des Praxisassistenzprogramms kann ein relevanter Anteil der Lohnkosten von  Praxisassistent:innen übernommen werden. Der Lehrpraxis entstehen so die nötigen Freiräume, um Zeit in eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zu investieren.

Das Institut für Hausarztmedizin (IHAMZ) kann Praxisassistenzen über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten fördern (100%-Pensum). Ein Teilzeitpensum ist möglich, muss aber mindestens 50% entsprechen.

Praxisassistent:innen werden am IHAMZ des USZ angestellt und in die Lehrpraxis entsandt. Lohneinreihung und Lohnauszahlung erfolgen durch das USZ. Die Lehrpraxis beteiligt sich an den Lohnkosten mit pauschal CHF 4'000.– pro Monat (bei einem 100%-Pensum). Bei einem Teilzeitpensum wird der Betrag entsprechend angepasst. Der restliche Lohn sowie alle Lohnnebenkosten werden durch das IHAMZ getragen.


Vorrausetzungen für die Entsendung von Praxisassistent:innen in eine Hausarztpraxis

Gemäss Leistungsvereinbarung mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich müssen Hausarztpraxen respektive der/die verantwortliche Lehrpraktiker:in die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Die Praxis ist im Kanton Zürich. (Eine Übersicht über die kantonalen Praxisassistenzprogramme in anderen Kantonen findet sich hier)

  • SIWF-Anerkennung als Weiterbildner:in in Allgemeiner Innerer Medizin.
    Diese ist im Vorfeld von der/dem verantwortlichen Lehrpraktiker:in der Hausarztpraxis zu beantragen und muss zwingend vor Entsendung von Praxisassistent:innen vorliegen.
    Bitte beachten Sie: Die Weiterbildungsermächtigungen des SIWF sind ad personam ausgestellt und Sie dürfen immer nur eine/n Weiterbildungsassistent:in gleichzeitig betreuen.
  • Engagement in der studentischen Lehre an der UZH.
    Hausarztpraxen müssen sich an der studentischen Lehre im Bereich der Hausarztmedizin an der UZH beteiligen. Konkret müssen Hausarztpraxen bereit sein, Studierende im Rahmen des Einzeltutoriats Hausarztmedizin (ET) in der Praxis aufzunehmen. Das ET ist ein für alle Studierenden im 4. Studienjahr obligatorisches Praktikum, bei dem an 8 Halbtagen eine Grundversorgerpraxis besucht wird. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Die Aufnahme von Studierenden im Rahmen des ETs wird separat entlohnt.
  • Bereitschaft an wissenschaftlichen Studien des IHAMZ teilzunehmen.
    Das IHAMZ führt regelmässig Studien im Bereich der Grundversorgermedizin durch. Ziel des IHAMZ ist es, Evidenz für das tägliche klinische Arbeiten aus dem eigenen Setting heraus zu generieren. Für Hausarztpraxen, welche sich auf Grund ihrer in der Praxis eingesetzten elektronischen KGs für das FIRE-Projekt qualifizieren, können mit ihrer Teilnahme am FIRE-Projekt diese Voraussetzung abgelten.


Wie erfolgt die Entsendung von Praxisassistent:innen an die Lehrpraxen?

Lehrpraxen suchen in der Regel selber nach geeigneten Kandidat:innen für eine Förderung. Das IHAMZ empfiehlt für Stellenausschreibungen die Jobportale der Jungen Haus- und Kinderärzt:innen Schweiz (JHaS) sowie das Stellenportal der Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM).

Bewerber:innen müssen dabei die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Bewerber:innen streben den Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin an und planen mittelfristig die Aufnahme einer Grundversorgertätigkeit in der Schweiz.
  • Mindestens 2 Jahre Arbeitserfahrung in Allgemeiner Innerer Medizin in der Schweiz. Bei weniger als 2 Jahren Arbeitserfahrung kann auf individueller Basis eine Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm geprüft werden. 
  • Eidgenössisches Diplom bzw. die MEBEKO-Anerkennung bei ausländischen Diplomen. Eine MEBEKO-Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen ist nicht ausreichend. Der Spracheintrag Deutsch muss vorhanden sein.
  • Bewerber:innen besitzen noch keinen eidgenössischen Facharzttitel.
  • Während der Förderung darf kein eidgenössischer Facharzttitel erworben werden.

Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt dann durch den/die Bewerber:in und die Lehrpraxis zusammen am IHAMZ.

Folgende Unterlagen sind durch den/die Bewerber:in einzureichen:

  • Ein Motivationsschreiben für die Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm.
  • Einen unterschriebenen und aktuellen CV.
  • Kopie des eidgenössischen Arztdiploms bzw. der MEBEKO-Anerkennung bei ausländischen Diplomen.
  • Zeugnisse und ggf. Empfehlungsschreiben.

Eine rückwirkende Förderung von bereits eingestellten Assistenzärzt:innen ist nicht möglich.

Alle Anstellungen laufen über das Sekretariat des IHAMZ sowie das HRM des USZ. Es bedarf vor Förderungsbeginn daher eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Monaten. Einstellungen mit einer kürzeren Vorlaufzeit können nicht garantiert werden.

Es kann pro Lehrpraktiker:in nur jeweils ein:e Praxisassistent:in gleichzeitig gefördert werden. Auf Grund des beschränkten Budgets zur Förderung, der Fairness und der Transparenz allen Lehrpraktiker:innen gegenüber ist die gleichzeitige Entsendung von mehr als einem:einer Praxisassistent:in in die gleiche Lehrpraxis, wenn auch zu verschiedenen Lehrpraktiker:innen, nicht vorgesehen.


Wie finden Initiativ-Bewerber:innen eine Lehrpraxis?

Sehr selten bewerben sich Assistenärzt:innen ohne Lehrpraxis beim IHAMZ. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen werden alle beim IHAMZ registrierten Lehrpraktiker:innen angeschrieben und über die/den Bewerber:in informiert. Bei Interesse seitens der Lehrpraxen werden durch das IHAMZ entsprechend die Kontaktdaten an alle interessierten Lehrpraxen vermittelt.
Eine Zuweisung der Bewerber:innen durch das IHAMZ zu einzelnen Lehrpraxen erfolgt nicht.


Fort- und Weiterbildung während der Praxisassistenz

Die Weiterbildung im Rahmen der Praxisassistenz obliegt formal dem:der Lehrpraktiker:in. Das IHAMZ schliesst einen entsprechenden Weiterbildungsvertrag mit der/dem Lehrpraktiker:in und der/dem Praxisassistent:in ab. Die gesetzlich vorgeschriebenen 4 Stunden strukturierte Weiterbildung pro Woche (bei einem 100%-Pensum) sind entsprechend von der Lehrpraxis zu organisieren.

Das IHAMZ unterstützt die Lehrpraxen mit verschiedenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen bei dieser Verpflichtung. Nebst IHAMZ-eigener Veranstaltungen erhalten die Praxisassistent:innen virtuellen Zugriff auf die Weiterbildungsveranstaltungen der Klinik für Inneren Medizin am USZ. Die Teilnahme an den vom IHMAZ direkt organisierten Veranstaltungen ist dabei für alle Praxisassistent:innen obligatorisch und die Lehrpraxis muss entsprechend die Teilnahme ermöglichen.

Das SIWF-Zeugnis über den Weiterbildungsabschnitt in der Praxis wird durch den:die Lehrpraktiker:in als formale:n Weiterbildner:in ausgestellt. Das IHAMZ stellt den Praxisassistent:innen keine SIWF-Zeugnisse aus.


Was ist das konkrete Vorgehen, wenn ich mich als Lehrpraktiker:in beim IHAMZ registrieren möchte?

Senden Sie das ausgefüllte PDF-Formular zur Registrierung als Lehrärzt:in (PDF, 363 KB) an Frau Karin Zambelis (karin.zambelis@usz.ch) und füllen Sie Online-Anmeldeblatt für Lehrpraktiker:innen aus. Wir werden nach Prüfung der Unterlagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.


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