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Institut für Hausarztmedizin

Informationen für Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin

Förderung von Praxisassistenzen in Praxen für Kinder- und Jugendmedizin

Viele Pädiater:innen sind hoch motiviert sich in der Aus- und Weiterbildung des medizinischen Nachwuchses zu engagieren. Eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung ist jedoch zeit- und damit kostenintensiv. Das Praxisassistenzprogramm hat das Ziel die Aufnahme von Praxisassistent:innen in Kinderarztpraxen zu fördern. Im Rahmen des Praxisassistenzprogramms kann ein relevanter Anteil der Lohnkosten von  Praxisassistent:innen übernommen werden. Der Lehrpraxis entstehen so die nötigen Freiräume, um Zeit in eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zu investieren.

Das IHAMZ kann Praxisassistenzen über einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten fördern (100%-Pensum). Ein Teilzeitpensum ist möglich, muss aber mindestens 50% entsprechen.

Praxisassistent:innen werden am IHAMZ des USZ angestellt und in die Lehrpraxis entsandt. Lohneinreihung und Lohnauszahlung erfolgen durch das USZ. Die Lehrpraxis beteiligt sich an den Lohnkosten mit pauschal CHF 4'000.– pro Monat (bei einem 100%-Pensum). Bei einem Teilzeitpensum wird der Betrag entsprechend angepasst. Der restliche Lohn sowie alle Lohnnebenkosten werden durch das IHAMZ getragen.


Vorrausetzungen für die Entsendung von Praxisassistent:innen in eine Kinderarztpraxis

Gemäss Leistungsvereinbarung mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich müssen Kinderarztpraxen respektive der/die verantwortliche Lehrpraktiker:in die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Die Praxis ist im Kanton Zürich. (Eine Übersicht über die kantonalen Praxisassistenzprogramme in anderen Kantonen findet sich hier)
  • SIWF-Anerkennung als Weiterbildner:in in Allgemeiner Innerer Medizin.
    Diese ist im Vorfeld von dem/der verantwortlichen Lehrpraktiker:in der Kinderarztpraxis zu beantragen und muss zwingend vor Entsendung von Praxisassistent:innen vorliegen.
    Bitte beachten Sie: Die Weiterbildungsermächtigungen des SIWF sind ad personam ausgestellt und Sie dürfen immer nur eine/n Weiterbildungsassistent:in gleichzeitig betreuen.
  • Engagement in der studentischen Lehre an der UZH.
    Kinderarztpraxen müssen sich an der studentischen Lehre im Bereich der Hausarztmedizin an der UZH beteiligen. Konkret müssen Kinderarztpraxen bereit sein, Studierende im Rahmen des Einzeltutoriats Hausarztmedizin (ET) in der Praxis aufzunehmen. Das ET ist ein für alle Studierenden im 4. Studienjahr obligatorisches Praktikum, bei dem an 8 Halbtagen eine Grundversorgerpraxis (Hausarzt- oder Kinderarztpraxis) besucht wird. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Die Aufnahme von Studierenden im Rahmen des ETs wird separat entlohnt.

Akkreditierung der Praxis durch das Board zur Vergabe pädiatrischer Praxisassistenzen der vkjz.
Das Board zur Vergabe pädiatrischer Praxisassistenzen unterstützt das IHAMZ bei der Vergabe von pädiatrischen Praxisassistenzen. Im Sinne der Qualitätssicherung wird angestrebt, dass sich alle Kinderarztpraxen vor der Entsendung von Praxisassistent:innen akkreditieren. Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite der vkjz


Wie erfolgt die Entsendung von Praxisassistent:innen an die Lehrpraxen?

Lehrpraxen suchen in der Regel selber nach geeigneten Kandidat:innen für eine Förderung. Das IHAMZ empfiehlt für Stellenausschreibungen die Jobportale der Jungen Haus- und Kinderärzt:innen Schweiz (JHaS) sowie das Stellenportal der Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM).

Bewerber:innen müssen dabei die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Bewerber:innen streben den Facharzttitel für Kinder- und Jugendmedizin an und planen mittelfristig die Aufnahme einer Grundversorgertätigkeit in der Schweiz.
  • Mindestens 2 Jahre Arbeitserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin in der Schweiz. Bei weniger als 2 Jahren Arbeitserfahrung kann auf individueller Basis eine Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm geprüft werden. 
  • Eidgenössisches Diplom bzw. die MEBEKO-Anerkennung bei ausländischen Diplomen. Eine MEBEKO-Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen ist nicht ausreichend. Der Spracheintrag Deutsch muss vorhanden sein.
  • Bewerber:innen besitzen noch keinen eidgenössischen Facharzttitel.
  • Während der Förderung darf kein eidgenössischer Facharzttitel erworben werden.

Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt dann durch den/die Bewerber:in und die Lehrpraxis zusammen am IHAMZ.

Folgende Unterlagen sind durch den/die Bewerber:in einzureichen:

  • Ein Motivationsschreiben für die Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm.
  • Einen unterschriebenen und aktuellen CV.
  • Kopie des eidgenössischen Arztdiploms bzw. der MEBEKO-Anerkennung bei ausländischen Diplomen.
  • Zeugnisse und ggf. Empfehlungsschreiben.

Eine rückwirkende Förderung von bereits eingestellten Assistenzärzt:innen ist nicht möglich.

Alle Anstellungen laufen über das Sekretariat des IHAMZ sowie das HRM des USZ. Es bedarf vor Förderungsbeginn daher eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Monaten. Einstellungen mit einer kürzeren Vorlaufzeit können nicht garantiert werden.

Es kann pro Lehrpraktiker:in nur jeweils ein:e Praxisassistent:in gleichzeitig gefördert werden. Auf Grund des beschränkten Budgets zur Förderung, der Fairness und der Transparenz allen Lehrpraktiker:innen gegenüber ist die gleichzeitige Entsendung von mehr als einem:einer Praxisassistent:in in die gleiche Lehrpraxis, wenn auch zu verschiedenen Lehrpraktiker:innen, nicht vorgesehen.


Wie finden Initiativ-Bewerber:innen eine Lehrpraxis?

Sehr selten bewerben sich Assistenärzt:innen ohne Lehrpraxis beim IHAMZ. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen werden alle beim IHAMZ registrierten Lehrpraktiker:innen angeschrieben und über die/den Bewerber:in informiert. Bei Interesse seitens der Lehrpraxen werden durch das IHAMZ entsprechend die Kontaktdaten an alle interessierten Lehrpraxen vermittelt.
Eine Zuweisung der Bewerber:innen durch das IHAMZ zu einzelnen Lehrpraxen erfolgt nicht.


Fort- und Weiterbildung während der Praxisassistenz

Die Weiterbildung im Rahmen der Praxisassistenz obliegt formal dem:der Lehrpraktiker:in. Das IHAMZ schliesst einen entsprechenden Weiterbildungsvertrag mit dem:der Lehrpraktiker:in und der/dem Praxisassistent:in ab. Die gesetzlich vorgeschriebenen 4 Stunden strukturierte Weiterbildung pro Woche (bei einem 100%-Pensum) sind entsprechend von der Lehrpraxis zu organisieren.

Das SIWF-Zeugnis über den Weiterbildungsabschnitt in der Praxis wird durch die/den Lehrpraktiker:in als formale/n Weiterbildner:in ausgestellt. Das IHAMZ stellt den Praxisassistent:innen keine SIWF-Zeugnisse aus.


Was ist das konkrete Vorgehen, wenn ich mich als Lehrpraktiker:in beim IHAMZ registrieren möchte?

Senden Sie das ausgefüllte PDF-Formular zur Registrierung als Lehrärzt:in (PDF, 363 KB) an Frau Karin Zambelis (karin.zambelis@usz.ch) und füllen Sie Online-Anmeldeblatt für Lehrpraktiker:innen aus. Wir werden nach Prüfung der Unterlagen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Des Weiteren werden wir Ihren Antrag an das Board zur Vergabe pädiatrischer Praxisassistenzen weiterleiten. Ein/e Vertreter:in des Boards wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.


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