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Das Praxisassistenzprogramm bietet interessierten Assistenzärzt:innen die Möglichkeit einen Teil ihrer Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeine Innere Medizin in einer Grundversorgerpraxis (Hausarztpraxis) zu absolvieren.
Allgemeine Informationen zur Praxisassistenz
Die Lehrpraxis muss im Kanton Zürich liegen.
Voraussetzungen zur Aufnahme in das Praxisassistenzprogramm
Damit durch das IHAMZ eine Praxisassistenz gefördert werden kann, müssen die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Kriterien erfüllen:
Die Wahl der richtigen Lehrpraxis
Bewerbung mit bereits vorhandener Lehrpraxis (Variante A)
Das IHAMZ entsendet seit Jahren erfolgreich Praxisassistent:innen in viele verschiedene Lehrpraxen im Kanton Zürich. Eine Übersicht über alle Lehrpraxen, welche mit dem IHAMZ im Rahmen des Praxisassistenzprogramms zusammenarbeiten, findet sich hier (PDF, 556 KB). Lehrpraxen und Assistenzärzt:innen können sich als «Pärchen» zusammen beim IHAMZ für eine Förderung bewerben. Im Idealfall sind Pensum und Beginn der gewünschten Praxisassistenz bereits zwischen der Lehrpraxis und dem/der Bewerber:in ausgehandelt.
Initiativbewerbung ohne vorhandene Lehrpraxis (Variante B)
Falls Bewerber:innen noch keinen Kontakt zu einer Lehrpraxis haben, ist eine Initiativbewerbung möglich. Im Rahmen der Vorstellungsgespräche werden die Wünsche und Interessen der Bewerber:innen eruiert. Im Anschluss erfolgt zusammen mit dem IHAMZ die Suche nach einer geeigneten Lehrpraxis.
Bewerbung für eine Förderung
Die Bewerbung für eine Förderung im Rahmen des Praxisassistenzprogramms erfolgt ausschliesslich elektronisch. Bewerber:innen senden folgende Unterlagen als einzelne PDF-Dateien per E-Mail an PD Dr. med. Andreas Plate (andreas.plate@usz.ch) und Frau Karin Zambelis (karin.zambelis@usz.ch)
► Es werden nur vollständige Dossiers geprüft.
Nach formaler Prüfung des Bewerbungsdossiers erfolgt die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Dieses findet entweder persönlich am IHAMZ statt oder wird elektronisch per Microsoft Teams durchgeführt.
Im Anschluss an das Vorstellungsgespräch erfolgt eine interne Evaluation der Bewerber:innen. Bei Entscheid für eine Förderung werden Bewerber:innen und Lehrpraxis (Variante A) über die Aufnahme ins Programm informiert, bzw. es beginnt die Suche nach einer Lehrpraxis (Variante B). Der Entscheid über die Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm obliegt dem IHAMZ und es besteht kein Anspruch auf einer Förderung im Rahmen des Praxisassistenzprogramms.
Allgemeine Informationen zur Anstellung am IHAMZ
Im Rahmen des Praxisassistenzprogramms werden die Assistenzärzt:innen am IHAMZ und damit am USZ angestellt und in eine Lehrpraxis entsendet. Das USZ ist formal der Arbeitgeber. Die Lohneinstufung, Arbeitszeiten, Ferien- und Fortbildungstage erfolgen entsprechend den Regularien für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte am USZ.