Navigation auf uzh.ch

Institut für Hausarztmedizin

Praxisassistenzprogramm (AIM)

Das Praxisassistenzprogramm bietet interessierten Assistenzärzt:innen die Möglichkeit einen Teil ihrer Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemeine Innere Medizin in einer Grundversorgerpraxis (Hausarztpraxis) zu absolvieren.


Allgemeine Informationen zur Praxisassistenz

  • Die Praxisassistenz entspricht einer Rotation in eine Hausarztpraxis.
  • Der Förderzeitraum beträgt zwischen 3 und 6 Monaten (100%-Pensum bzw. Äquivalent bei Teilzeit).
  • Während der Praxisassistenz werden die Assistenzärzt:innen am IHAMZ (USZ) angestellt und in die jeweilige Hausarztpraxis (Lehrpraxis) entsendet.
  • Eine Praxisassistenz in Teilzeit ist möglich. Das Pensum muss mindestens 50% betragen.
  • Die Lehrpraxis muss im Kanton Zürich liegen.


Voraussetzungen zur Aufnahme in das Praxisassistenzprogramm

Damit durch das IHAMZ eine Praxisassistenz gefördert werden kann, müssen die Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Der Facharzttitel Allgemeine Innere Medizin wird angestrebt und mittelfristig ist die Aufnahme einer Grundversorgertätigkeit in der Schweiz geplant.
  • Die Praxisassistenz richtet sich bevorzugt an Assistenzärzt:innen, welche in der Facharztweiterbildung weit fortgeschritten sind.
  • Mindestens bedarf es 2 Jahre Arbeitserfahrung in Bereich der Allgemeine Inneren Medizin in der Schweiz. Bei weniger als 2 Jahren Arbeitserfahrung kann auf individueller Basis eine Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm geprüft werden. 
  • Eidgenössisches Diplom bzw. die MEBEKO-Anerkennung bei ausländischen Diplomen. Eine MEBEKO-Registrierung von nicht anerkennbaren ausländischen Diplomen ist nicht ausreichend.
  • Spracheintrag Deutsch bei der MEBEKO.
  • Bewerber:innen besitzen noch keinen eidgenössischen Facharzttitel.
  • Während der Förderung darf kein eidgenössischer Facharzttitel erworben werden.


Die Wahl der richtigen Lehrpraxis

  • Bewerber:innen für eine PA können sich zusammen mit einer Lehrpraxis (Variante A) oder ohne vorhandene Lehrpraxis (Variante B) für eine Förderung bewerben.
  • Bewerber:innen können eine Praxisassistenz in einer Hausarztpraxis machen, welche bisher noch nicht als Lehrpraxis beim IHAMZ registriert ist. Voraussetzung ist die Erfüllung der formalen Kriterien seitens der Hausarztpraxis.

Bewerbung mit bereits vorhandener Lehrpraxis (Variante A)

Das IHAMZ entsendet seit Jahren erfolgreich Praxisassistent:innen in viele verschiedene Lehrpraxen im Kanton Zürich. Eine Übersicht über alle Lehrpraxen, welche mit dem IHAMZ im Rahmen des Praxisassistenzprogramms zusammenarbeiten, findet sich hier (PDF, 556 KB).  Lehrpraxen und Assistenzärzt:innen können sich als «Pärchen» zusammen beim IHAMZ für eine Förderung bewerben. Im Idealfall sind Pensum und Beginn der gewünschten Praxisassistenz bereits zwischen der Lehrpraxis und dem/der Bewerber:in ausgehandelt.

Initiativbewerbung ohne vorhandene Lehrpraxis (Variante B)

Falls Bewerber:innen noch keinen Kontakt zu einer Lehrpraxis haben, ist eine Initiativbewerbung möglich. Im Rahmen der Vorstellungsgespräche werden die Wünsche und Interessen der Bewerber:innen eruiert. Im Anschluss erfolgt zusammen mit dem IHAMZ die Suche nach einer geeigneten Lehrpraxis.


Bewerbung für eine Förderung

Die Bewerbung für eine Förderung im Rahmen des Praxisassistenzprogramms erfolgt ausschliesslich elektronisch. Bewerber:innen senden folgende Unterlagen als einzelne PDF-Dateien per E-Mail an PD Dr. med. Andreas Plate (andreas.plate@usz.ch) und Frau Karin Zambelis (karin.zambelis@usz.ch)

  • Ein Motivationsschreiben für die Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm.
  • Einen aktuellen und unterschriebenen CV.
  • Kopie des eidgenössischen Arztdiploms. Bei Diplomen aus dem Ausland: MEBEKO-Anerkennung.
  • Zeugnisse und ggf. Empfehlungsschreiben.

Es werden nur vollständige Dossiers geprüft.

Nach formaler Prüfung des Bewerbungsdossiers erfolgt die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Dieses findet entweder persönlich am IHAMZ statt oder wird elektronisch per Microsoft Teams durchgeführt.
Im Anschluss an das Vorstellungsgespräch erfolgt eine interne Evaluation der Bewerber:innen. Bei Entscheid für eine Förderung werden Bewerber:innen und Lehrpraxis (Variante A) über die Aufnahme ins Programm informiert, bzw. es beginnt die Suche nach einer Lehrpraxis (Variante B). Der Entscheid über die Aufnahme ins Praxisassistenzprogramm obliegt dem IHAMZ und es besteht kein Anspruch auf einer Förderung im Rahmen des Praxisassistenzprogramms.


Allgemeine Informationen zur Anstellung am IHAMZ

Im Rahmen des Praxisassistenzprogramms werden die Assistenzärzt:innen am IHAMZ und damit am USZ angestellt und in eine Lehrpraxis entsendet. Das USZ ist formal der Arbeitgeber. Die Lohneinstufung, Arbeitszeiten, Ferien- und Fortbildungstage erfolgen entsprechend den Regularien für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte am USZ.